Buchhaltung für Baugewerbe

Den Lohn für Ihre Bauarbeiter im Baugewerbe müssen Sie in Form von Baulohn abrechnen. Im ersten Moment erscheint die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe sehr umständlich.

Bauarbeiter sind Fachkräfte im Baugewerbe und können als Auszubildende, Facharbeiter oder leitende Angestellte arbeiten, abhängig von ihrer Qualifikation. Ihr Lohn, der sogenannte Baulohn, unterscheidet sich von den Gehältern der Verwaltungsangestellten und wird durch die SOKA-Bau geregelt. Diese Institution kümmert sich um Urlaubsansprüche und Altersversorgung. Der Baulohn bietet sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmern Sicherheit und Stabilität und hilft, Schwarzarbeit zu verhindern. Bei uns erhalten Sie umfassende Informationen zum Thema Baulohn.

Vorteile der Auslagerung der Baulohnabrechnung

  • Komplette Übernahme der Baulohnabrechnung
  • Langjährige Erfahrung in der Lohnabrechnung
  • Fokus auf Ihr Kerngeschäft
  • Pünktliche und zuverlässige Arbeitsweise
  • Erfahrung mit unterschiedlichen Meldeverfahren
  • Transparente Kosten
  • Aktueller Stand der gesetzlichen Vorgaben
  • Kostengünstig
  • Kenntnisse zu Kurzarbeit, Beitragspflicht und Tarifverhandlungen
  • Erfahrung in der Baulohnbearbeitung

Baulohnabrechnung

Arbeitgeber im Baugewerbe, die Mitarbeiter mit einem monatlichen Bruttolohn über 850 € beschäftigen, müssen Baulohn berechnen. Diese spezielle Lohnberechnung berücksichtigt, dass viele Bauarbeiter auf Stundenbasis arbeiten und ihre Arbeitszeit schwanken kann. Aufgrund der Witterungsbedingungen in Deutschland ist eine ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe oft nicht möglich. Baulohn kompensiert Ausfallstunden im Winter, und es gibt zusätzliche Leistungen wie Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Zuschüsse.

Wer muss Baulohn abrechnen?

Bauhauptgewerbe

Dazu gehören Unternehmen im Rohbau, Hoch- und Tiefbau, Straßenbau, Wasserbau, Dachdeckerei, Gerüstbau und Gebäudetrocknung. Diese Firmen sind auf den Rohbau, Tiefbau oder spezielle Bauvorhaben spezialisiert.


Baunebengewerbe

Hierzu zählen Maler und Zimmerleute, die an der Fertigstellung von Bauwerken beteiligt sind und diese bewohnbar oder nutzbar machen.

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